- Vivien Rolf
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- Training, Testosteron, Supplements, Pre Workout, Novel Food, Gesetze
Warum Du gewisse Supplements bei uns nicht findest – und das hat gute Gründe
Du suchst nach einem beliebten Pre-Workout aus dem Ausland oder nach einem Fatburner, den Du auf Social Media gesehen hast – aber bei uns im Vikingstore ist er nicht erhältlich? Dann liegt das meist nicht an uns, sondern an der Schweizer Gesetzgebung. Hier erfährst Du, warum wir manche Produkte nicht verkaufen dürfen, auch wenn die Nachfrage da ist.
Die Schweiz hat eigene Gesetze – und die sind strenger als in der EU
Während viele Shops im Ausland Nahrungsergänzungsmittel frei verkaufen, gilt in der Schweiz das Lebensmittelgesetz (LMG) mit klaren Vorgaben durch:
· das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
· die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem)
· die Novel-Food-Verordnung
Diese Vorgaben schützen Dich als Konsumentin oder Konsument, sorgen aber auch dafür, dass bestimmte Produkte nicht in der Schweiz zugelassen sind.
Wir als Schweizer/Liechtensteiner Betrieb werden regelmässig und ohne Vorankündigung von diesem Ämtern kontrolliert.
Häufige Gründe, warum wir ein Produkt nicht verkaufen dürfen
1. Zu hohe Dosierung einzelner Wirkstoffe
Ein typisches Beispiel:
Ein ausländisches Mineral enthält 20 mg Zink pro Portion – in der Schweiz sind maximal 5,3mg erlaubt. Oder ein Pre-Workout liefert hohe Mengen Beta-Alanin, Citrullin oder Yohimbin – ebenfalls teilweise nicht zugelassen oder nur in stark begrenzter Dosierung.
2. Novel Food – also „neuartige“ Inhaltsstoffe
„Novel Food“ meint Inhaltsstoffe, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU oder Schweiz konsumiert wurden. Für solche Stoffe braucht es ein spezielles Zulassungsverfahren.
Beispiele:
· Alpha-GPC
· Tongkat Ali
· Fadogia Agrestis
· Cordyceps Sinensis
· Hordenin
· Agmatin
· DMAE
· Cannabinoide (CBD in Lebensmitteln)
Solche Stoffe dürfen ohne offizielle Bewilligung nicht verkauft werden.
3. Wirkstoffe mit pharmakologischer Wirkung
Manche Produkte enthalten Substanzen, die in der Schweiz als Arzneimittel gelten – nicht als Nahrungsergänzungsmittel. Dazu gehören zum Beispiel:
· Yohimbin in höherer Dosierung
· Ephedrin (verboten, sehr gefährlich)
· Melatonin ab bestimmter Menge (Nur in der Apotheke erhältlich)
· DNP (hochgefährlich – komplett verboten)
Solche Produkte dürfen nur von Apotheken abgegeben oder gar nicht angeboten werden.
4. Die Darreichungsform ist nicht erlaubt
Ein Beispiel: Dein Pre Workout enthält Beta Alanin in Pulver-Form (was so ziemlich jeder Booster drin hat). In der Schweiz ist Beta Alanin nur in Tabletten Form erlaubt und auch nur dann wenn folgende Dinge gegeben sind:
· Tagesverzehrmenge: 3,2 g
· Nicht länger als 8–10 Wochen einnehmen.
· Abgabe nur als Tabletten, die mit geeigneten Mitteln (Zusatzstoffen) als «slow-release»-Tabletten formuliert werden.
· Einnahme muss mindestens auf 2 Dosen pro Tag verteilt werden, vorzugsweise zu einer Mahlzeit.
Was passiert, wenn Du selbst im Ausland bestellst?
Wenn Du ein Supplement aus einem ausländischen Onlineshop bestellst, gilt:
Du bist als Konsumentin oder Konsument selbst verantwortlich für die Einfuhr.
Das bedeutet konkret:
Der Schweizer Zoll kontrolliert verdächtige Lieferungen und Stichproben, besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln.
Ist ein Produkt nicht zugelassen, kann es:
· beschlagnahmt und vernichtet werden
· oder auf Deine Kosten zurückgeschickt werden
In manchen Fällen drohen sogar Geldstrafen oder rechtliche Konsequenzen, wenn z. B. ein verbotener oder verschreibungspflichtiger Wirkstoff enthalten ist.
Fazit: Du trägst das volle Risiko, auch wenn das Produkt in der EU (zum Beispiel Holland, Deutschland, Österreich) oder den USA frei erhältlich ist.
Warum Du bei uns trotzdem sicher kaufst
Im Vikingstore verkaufen wir nur Produkte, die in der Schweiz zugelassen und geprüft sind. Das bedeutet für Dich:
· Keine verbotenen Substanzen
· Keine Probleme mit dem Zoll
· Keine unnötigen Risiken
Ehrliche Beratung, transparente Deklaration und Schweizer Lagerware
Häufige Fragen – klar beantwortet
Warum gibt es Produkt XY bei Amazon, Gigasnutrition, Galaxus etc… aber nicht bei Euch?
Weil viele Plattformen nicht kontrollieren, ob ein Produkt für die Schweiz zugelassen ist. Leider betrifft das auch den ein oder anderen unseriösen Onlineshop oder Bodyshop hier in der Schweiz. Diese bekommen früher oder später Besuch vom Amt und grosse Probleme und Strafen, den als Inverkehrbringer ist man haftbar. Unwissenheit schütz nicht vor Strafe.
Warum sind manche Supplements bei Euch schwächer dosiert?
Weil wir uns an die erlaubten Höchstmengen halten müssen. Alles andere wäre illegal.
Was ist mit Eigenimport?
Du kannst bestellen – aber auf eigene Gefahr. Wenn der Zoll einschreitet, haftest Du.
Unser Fazit
Wir würden Dir gerne alles anbieten, was Dich im Training weiterbringt. Aber wir tun das nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens – aus Überzeugung. Denn Deine Gesundheit und Sicherheit stehen für uns an erster Stelle.
Deshalb sind diese Produkte bei uns nicht erhältlich oder für Einwohner der Schweiz gesperrt.
Wenn Du Dir bei einem Produkt unsicher bist oder eine Alternative suchst: Schreib uns. Wir sagen Dir ehrlich, was möglich ist und was nicht – und was in der Schweiz legal verkauft werden darf.

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